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Malzaufschlag

Titelblatt von "Der Malz-Aufschlag. Gesetz vom 16. Mai 1868, München 1868".

Der Malzaufschlag war eine Art Biersteuer den der Bayerische König Ludwig II. erheben ließ, um seine sündhaft teueren Schlösser zu finanzieren.

1806 wurde eine neue Erhebungsart in Bayern eingeführt, die in ihren Grundzügen als Vorbild für alle weiteren deutschen Formen der Bierbesteuerung diente. Gemäß der Aufschlagsbesteuerung vom 24. September 1806, die zunächst nur für Altbayern galt und die bisherige unterschiedliche Erhebungspraxis vereinheitlichte, 1807 jedoch auch auf die neubayerischen Landesteile ausgedehnt wurde, diente als Berechnungsgrundlage nun die zur Erzeugung des Bieres beigegebene Menge an Malz. Die staatlichen Einnahmen aus der Biersteuer, die von den Brauern abzuführen war, wurden ab 1819 in erster Linie zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld verwendet. Die folgenden Jahrzehnte brachten zahlreiche Erhöhungen und inhaltliche Änderungen der Besteuerungsgrundlage mit sich.

Dies hatte aber auch eine unerwartete Wirkung, denn die bayerischen Brauer schlossen sich darauf hin zu einer der ersten Organisationen der Brauwirtschaft zusammen, um weitere Anschläge auf ihren Geldbeutel abzuwehren.
Auf diese Weise entstand der Bayerische Brauer Bund, der noch heute bei allen Fragen der Brauwirtschaft ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat, denn Bayern ist Deutschlands Bierland Nummer Eins.

Quellen:
"Bier im Wort v. Rolf E. Hellix "
"www.historisches-lexikon-bayerns.de"